Fallen die Stornogebühren an, wenn der Gast erkrankt ist und seinen Reise nicht antreten kann?
- Wie in jedem Krankheitsfall werden hier die Stornogebühren verrechnet werden. Hat der Gast eine Reiseversicherung abgeschlossen, wird diese die Kosten übernehmen.
Der Gast sagt seine bevorstehende Reise ab, ohne erkrankt zu sein.
- In diesem Fall sind die Stornogebühren selbstverständlich zu bezahlen. Da kein Versicherungsfall eingetreten ist, wird auch eine abgeschlossene Reiseversicherung die Kosten nicht übernehmen.
Können Stornogebühren verrechnet werden, wenn der Gast wegen eines Ausreiseverbots in seiner Heimat nicht anreisen kann bzw. ein allgemeines Reiseverbot der Regierung besteht?
- In diesem Fall wird es sich um „unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände“ handeln, die seine Anreise unmöglich machen. Daher können keine Stornogebühren verrechnet werden.
- Wir werden jedoch dem Gast freundlich anbieten, ob dieser die Anzahlung evtl. für einen zukünftigen Urlaub stehenlassen möchte. Falls er das nicht wünscht, dann „wird der Anzahlungsbetrag
selbstverständlich unverzüglich zurücküberwiesen“.
Stornobedingungen 2024:
- bis 14 Tage vor Anreise: keine Stornogebühren
- 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 30% vom gesamten Arrangementpreis
- ab 6 Tage vor Reiseantritt: 70% vom gesamten Arrangementpreis
- Bei Nicht-/Spätanreise: 90% vom gesamten Arrangementpreis
Weitere Informationen:
- Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der
Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtbeanspruchung seines Leistungsangebotes erspart (Kurtaxe, Ortsabgabe, Genusscard).
- Der Rücktritt ist bitte schriftlich mitzuteilen!